Gegenstand der Förderung

 

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Ausgleichszahlungen zur Sicherung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und zum Ausgleich ständiger natürlicher und wirtschaftlicher Nachteile.

 

Gefördert werden vom Antragsteller im Kalenderjahr 2017 landwirtschaftlich genutzte Flächen, die sich im benachteiligten Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt befinden, maximal bis zur Landwirt-schaftlichen Vergleichszahl (LVZ) 30.

 

Die Zuwendungen werden gewährt aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER), überwiegend unter Beteiligung des Landes- und des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK).

 

Merkblatt zum Antrag auf Gewährung einer Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete